AGB
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Aufgrund Ihrer Zimmerbestellung verpflichten Sie sich, die Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages (laut DTV) einzuhalten.
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
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Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
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Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
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Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 80 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung mit Frühstück als richtig.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag zu vermeiden. Wir empfehlen den
Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer – nach Maßgabe der ABRV – vor Vermögensschäden, wenn er aus wichtigen Gründen seine Reise nicht
antreten kann oder abbrechen muss.
Sie können eine Versicherung online abschließen oder Sie setzen sich mit uns in Verbindung und wir senden Ihnen ein Antragsformular per Post zu.